AGB für Kommissionsware
Für alle Kommissionsware in der Second Hand Boutique „am Dorfbach“ Altdorf.
„am Dorfbach“ verkauft im Kundenauftrag Damenmode, Schuhe und Accessoires. Die von „am Dorfbach“ in Kommission genommene Ware ist für die Laufzeit des Vertrages im Rahmen einer Gewerbe-Sachversicherung gegen Einbruch, Feuer und Leitungswasserschäden versichert. Für Verschmutzungen, Beschädigungen oder Diebstahl wird im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit keine Haftung übernommen.
Es werden nur Artikel in einwandfreiem, sauberen, knitterfreiem Zustand entgegengenommen. Die angenommene Ware wird 8 Wochen lang zum Kauf angeboten. Nach Ablauf der 8 Wochen vereinbart der Einlieferer für die nicht verkaufte Kommissionsware innerhalb von 4 Wochen einen Termin zur Abholung.
Kommissionsware, für die während dieser 4 Wochen Frist kein Abholtermin vereinbart wurde, geht in das Eigentum von „am Dorfbach“ über. Es bedarf keiner Mitteilung seitens „am Dorfbach“, dass diese Frist abgelaufen ist.
Die Abrechnung der verkauften Kommissionsware erfolgt am Abholtermin, längstens jedoch bis 3 Monate nach Ablauf der 8-Wochen-Frist. Ist bis dahin die Abrechnung ohne Verschulden von „am Dorfbach“ nicht erfolgt, verfällt der Anspruch des Einlieferers auf den Erlös der Kommissionsware. Auch hier bedarf es keiner Mitteilung seitens „am Dorfbach“, dass diese Frist abgelaufen ist.
Im Normalfall wird nicht abgeholte Kommissionsware für: Eigene Aktionen, Karitative Organisationen oder Texaid ohne Ansprüche auf Rückvergütungen verwendet!